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Nach Artikel 104 der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft den gesetzlichen Auftrag, gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Diese werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise die naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Pflege der Kulturlandschaft. Im Jahr 2021 richtete der Bund insgesamt rund 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen für die Landwirtschaft aus.


Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die Direktzahlungen klarer auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Der Bundesrat entschied für die Jahre 2018–2021, dieses weiterentwickelte Direktzahlungssystem im Grundsatz unverändert zu belassen und somit stabile Rahmenbedingungen über acht Jahre zu gewährleisten. In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament die Sistierung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) beschlossen und am 3. Juni 2021 lediglich die Zahlungsrahmen für die Periode 2022 – 2025 gutgeheissen. Parallel dazu hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» gesetzliche Änderungen beschlossen. Diese parlamentarische Initiative wurde während der parlamentarischen Beratung mit dem Ziel einer angemessenen Reduktion der Nährstoffverluste in der Landwirtschaft ergänzt. Am 13. April 2022 hat der Bundesrat das erste «Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft» verabschiedet, womit ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 umgesetzt wird. Dank der neuen Bestimmungen wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat ausserdem am 28. Juni 2022 beschlossen, auf die AP22+ einzutreten und die Detailberatung vor der Herbstsession 2022 zu beginnen.
 

bild_finanzielle_mittel.png


Das Direktzahlungssystem besteht seit dem 1. Januar 2014 aus sieben Beitragsarten, die jeweils nach der Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar:
 

Ausgaben

Der Bund richtete im Jahr 2021 insgesamt 2,815 Milliarden Franken Direktzahlungen aus. Am meisten wurde für Versorgungssicherheitsbeiträge (1,078 Mia. Fr.) ausgegeben, gefolgt von Kulturlandschaftsbeiträgen (528 Mio. Fr.), Produktionssystembeiträgen (501 Mio. Fr.) und Biodiversitätsbeiträgen (435 Mio. Fr.).

Die Ausgaben 2021 für die Programme Kulturlandschaft, Produktionssysteme und Ressourceneffizienz nahmen gegenüber dem Vorjahr leicht zu. Stabil blieben die Ausgaben für die Landschaftsqualitätsbeiträge. Eine sehr leichte Abnahme verzeichneten die Versorgungssicherheitsbeiträge.
 

Ausgaben für Direktzahlungen

Ausgabenbereich20192020202120221
Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.
Kulturlandschaftsbeiträge528525528528
Versorgungsicherheitsbeiträge1 0811 0801 0781 080
Biodiversitätsbeiträge417426435433
Landschaftsqualitätsbeitrag146147147147
Produktionssystembeiträge489493501503
Ressourceneffizienzbeiträge37394327
Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcen-
programme (GSchG bzw. LwG Art. 77a/b)
25242835
Übergangsbeitrag104806358
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw.-8-9-8-
Gesamt2 8192 8052 8152 811

1Quelle: Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023 – 2025 der Verwaltungseinheiten, Band 2B. Eidg. Finanzverwaltung.
Quelle: BLW

Anzahl der Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe nach Kantonen für 2021

Verteilung der finanziellen Mittel

Die folgende Graphik gibt einen Überblick über die Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Bereich Direktzahlungen.
 

Überblick über die Beitragsarten

ab21_politik_direktzahlungen_datentabelle_grafik_uebersicht_d.png

Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen nach Kanton und Region für 2021 finden sich in folgenden Tabellen:


Übersicht Direktzahlungen nach Kantonen


Übersicht Direktzahlungen nach Regionen


Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone)


Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II)


Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV)


Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg)

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