GVO in importiertem Saatgut
Die Kontrollkampagne im Bereich Saatgut wurde im Jahr 2021 wieder aufgenommen. Aus rund 40 Kontrollen ergab sich ein einziger positiver Fall, und zwar bei einem Soja-Posten.
Seit dem 1. Januar 2020 ist für Getreide und Ackerfrüchte zur Aussaat keine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) mehr nötig. Das betrifft die Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Triticale, Soja, Raps, Rübsen, Zucker- und Runkelrüben sowie Baumwolle. Importeure müssen also Saatgutposten von Mais, Soja, Raps, Rübsen und Rüben für eine mögliche Probenahme zur Analyse von GVO-Verunreinigungen nicht mehr melden. Allerdings werden die Importe in Absprache mit den Branchenorganisationen weiterhin dem BLW gemeldet (vgl. Artikel 14a Vermehrungsmaterial-Verordnung, SR 916.151). Ausserdem wurden zehn Posten Straussgras (Agrostis stolonifera) kontrolliert, die alle negativ waren.
Die Probenahmen für die Kampagne 2021 konnten ordnungsgemäss durchgeführt werden. Einzig ein Posten Soja (Edamame) aus den Vereinigten Staaten wurde positiv getestet und vom Markt genommen.
Zusammenfassung der Kontrollen 2021
Mais | Raps | Soja | Rübe | Luzerne/Straussgras | |
Anzahl gemeldeter Posten | 569* | 46 | 31 | 27 | 10 |
Anzahl kontrollierter Posten | 20 | 3 | 5 | 2 | 10 |
Anzahl positiver Posten | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Quelle: BLW. *221 Einzelposten, wovon einige mehrfach gemeldet wurden.
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