Pflanzenbau allgemein und Ackerkulturen
Für pflanzenbauliche Massnahmen richtete der Bund im Jahr 2021 insgesamt 82,7 Millionen Franken aus. 77 Prozent des Gesamtbetrages für die Massnahmen entfiel auf die Förderung von Einzelkulturen, 19 Prozent auf die Getreidezulage, 3 Prozent auf die Verwertung von Obst und 1 Prozent auf die Weinlesekontrolle.
Der Bund fördert den Pflanzenbau ergänzend zum Grenzschutz mit spezifischen Massnahmen. Im Bereich Ackerbau entrichtet er Flächenbeiträge bestehend aus den Einzelkulturbeiträgen und der Zulage für Getreide. Diese Zulage löste 2019 die vormaligen Ausfuhrbeiträge des Bundes für Getreidegrundstoffe ab. Im Bereich Obstwirtschaft richtet er Beiträge für Verwertungsmassnahmen von Schweizer Obst aus.
Massnahmen 2021
Kultur/ Massnahme | Getreide | Körnerle-guminosen | Öl-saaten | Kartoffeln | Zucker-rüben | Saatgut | Gemüse, Weinbau | Obst |
Grenzschutz1 | X | X | X | X | X | X | X | X |
Beiträge Verwertungs-massnahmen | X2 | |||||||
Spezifische Flächenbeiträge | X4 | X | X | X | X3 |
1) Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung.
2) Betrifft nur Teile der Erntemenge (Marktreserve Kernobstsaftkonzentrate / teilweiser Ausgleich der Differenz zwischen dem ausländischen und dem Schweizer Produzentenpreis für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten).
3) Nur für Kartoffeln, Mais, Futtergräser und -leguminosen.
4) Ausgenommen Körnermais.
Quelle: BLW
Parlament verlängert Stützungsniveau für Zuckerherstellung
Mit der Änderung der Artikel 19 und 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) am 1. Oktober 2021 verlängerte das Parlament die Anwendung eines Mindestgrenzschutzes von 7 Franken je 100 kg Zucker und die Auszahlung eines Einzelkulturbeitrages von 2100 Franken je Hektare Zuckerrüben bis Ende 2026. Zusätzlich wird für den Anbau von Zuckerrüben nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion bis Ende 2026 ein Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken je Hektare entrichtet. Der Bundesrat setzte die LwG-Änderung nach Ablauf der Referendumsfrist zusammen mit der entsprechenden Änderung der Agrareinfuhr- und Einzelkulturbeitragsverordnung am 1. März 2022 in Kraft.
Getreidezulage
Die Getreidezulage wurde gegenüber 2020 von 129 auf 124 Franken pro Hektare angepasst, insbesondere wegen der höheren beitragsberechtigten Fläche und marginal wegen etwas geringer budgetierter Mittel. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 15,6 Millionen Franken ausbezahlt.
Getreidezulage 2021
Fläche | Total | Zulage |
ha | in 1000 Fr. | Fr. je ha |
126 472 | 15 693 | 124 |
Die Höhe der Getreidezulage, ausgerichtet als Flächenbeitrag, errechnet sich aus den eingestellten Mitteln (15,7 Mio. Fr.) und der berechtigten Getreidefläche. Die Getreidezulage stützt sich auf Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).
Einzelkulturbeiträge für Ackerkulturen
Im Berichtsjahr wurden insbesondere der Zuckerrüben- und Ölsaatenanbau mit insgesamt rund 34 Millionen Franken bzw. rund 23 Millionen Franken gefördert. Deutlich tiefer fielen die Beiträge für die anderen Kulturen aus.
Wichtigste Beiträge 2021 gemäss Einzelkulturbeitragsverordnung (EKBV)
Kultur | Fläche | Beitrag | Total | |
ha | Fr. je ha | in 1000 Fr. | ||
Zuckerrüben | 16 068 | 2 100 | 33 742 | |
Ölsaaten ohne Soja | 29 603 | 700 | 20 722 | |
Soja | 2 196 | 1 000 | 2 196 | |
Eiweisspflanzen | 5 238 | 1 000 | 5 238 | |
Saatgut von Kartoffeln und Mais | 1 624 | 700 | 1 137 | |
Saatgut von Futtergräsern und Futterleguminosen | 475 | 1 000 | 475 | |
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw. | -37 | |||
Total | 63 473 |
Quelle: BLW
Die Einzelkulturbeiträge stützen sich auf Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) und werden für den Anbau von Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und die Produktion von Saatgut (Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen) ausgerichtet. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.
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