Pflanzliche Waren werden am Zoll überprüft
Vorsicht bei Mitbringsel aus den Ferien: Früchte, Gemüse oder Schnittblumen aus dem Ausland dürfen nicht mehr eingeführt werden. Hintergrund ist das verschärfte Pflanzengesundheitsrecht. Es soll verhindern, dass gefährliche Krankheiten oder Schädlinge in die Schweiz gelangen. Vielen Reisenden ist das offenbar nicht bewusst. Trotz einer Sensibilisierungskampagne an den Flughäfen mussten in den vergangenen zwei Jahren über 17 Tonnen pflanzliche Waren eingezogen werden.
Aus dem Ausland mitgebrachte Pflanzen und Pflanzenteile können durch besonders gefährliche Pflanzenkrankheiten und Schädlinge befallen sein. Darum dürfen Pflanzen und Samen, aber auch frische Früchte, Gemüse, Schnittblumen, Schnittgrün oder Erde aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich nicht in die Schweiz gebracht werden (Ausnahmen).
Die verschärften Einfuhrbestimmungen gelten für pflanzliche Waren im Handel wie auch im Reiseverkehr. Ausnahmebestimmungen für Kleinstmengen gibt es keine mehr.
Mit einer breiten Sensibilisierungskampagne hat das BLW an den Flughäfen mit Postern, Flyern und zeitweise auch mit einem kurzen Videoclip aufmerksam gemacht.
Poster zur Sensibilisierung von Reisenden am Flughafen Zürich (Quelle: BLW, Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten)
Durchführung der pflanzengesundheitlichen Einfuhrkontrollen
Für die Umsetzung der pflanzengesundheitlichen Einfuhrbestimmungen ist der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD zuständig. Bei den Kontrollen im Reiseverkehr führt dieser die Kontrollen nicht selber durch, sondern wird durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unterstützt.
Im Rahmen der ordentlichen Kontrollen am Zoll wird geprüft, ob Reisende pflanzliche Waren mit sich führen und ob diese Einfuhranforderungen unterstehen. Sofern dies der Fall ist, hat der Reisende die Wahl, die pflanzlichen Waren vor Ort abzugeben (ohne Kostenfolge) oder eine Kontrolle durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD anzufordern (kostenpflichtig). Erst nach einer erfolgreichen pflanzengesundheitlichen Kontrolle darf die Ware eingeführt werden.
Beschlagnahmte pflanzliche Waren im 2020 und 2021
An den drei Flughäfen Basel/Mühlhausen, Genf und Zürich wurden im 2020 über 17 Tonnen pflanzliche Waren eingezogen. Im Jahr 2021 waren es mehr als 18 Tonnen. Dies entsprach 2770 Einzelfällen im 2020 respektive 3428 Einzelfällen im 2021. Die Zunahme an Einzelfällen im 2021 dürfte auf die Lockerungen der Reiseeinschränkungen durch die Covid-19 Situation zurückzuführen sein.
Im Reiseverkehr beschlagnahmte pflanzliche Waren an den Flughäfen Basel/Mühlhausen, Genf und Zürich in den Jahren 2020 und 2021
2020 | 2020 | 2021 | 2021 | |
Grenzkontroll-stelle | Anzahl Fälle | Gesamtgewicht eingezogener Waren (kg) | Anzahl Fälle | Gesamtgewicht eingezogener Waren (kg) |
Zürich - Flughafen | 1997 | 11 970 | 2 497 | 11 940 |
Basel - Flughafen | 385 | 2 145 | 390 | 2 180 |
Genf - Flughafen | 388 | 3 123 | 541 | 4 080 |
Total | 2770 | 17 238 | 3 428 | 18 200 |
Quelle: Erhebung Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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