Viehwirtschaft
Mit den Massnahmen im Bereich Viehwirtschaft setzt der Bund Rahmenbedingungen für eine transparente, kostengünstige und nachhaltige Produktion. Darunter fallen zum Beispiel die neutrale Qualitätseinstufung von Schlachttieren oder die Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für die Viehwirtschaft auf rund 59,4 Millionen Franken.
Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt
Gestützt auf Artikel 51 LwG hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt in Form eines Leistungsauftrags übertragen. Dabei geht es um die folgenden Aufgaben:
Mit der neutralen Qualitätseinstufung sorgt die Proviande Genossenschaft auf dem Markt für Transparenz. Sie stärkt die Marktposition der Schlachtviehproduzenten mit einem fairen und nachvollziehbaren Bewertungssystem für Schlachttiere.
Im Jahr 2021 stufte Proviande im Auftrag des BLW in 22 grossen Schlachtbetrieben die Qualität der Schlachtkörper ein. In den letzten Jahren wurde eine Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren festgestellt. Dies ist auf verbesserte Tierzucht, Haltung und Fütterung zurückzuführen.
Weiterführende Informationen zur neutralen Qualitätseinstufung sind auf der BLW-Website zu finden.
Überwachung von öffentlichen Märkten
Im Gegensatz zu 2020 führte Covid-19 im Jahr 2021 zu keiner vorübergehenden Schliessung der Schlachtviehmärkte. Entsprechend näherten sich die Anzahl der Märkte und die Auffuhrzahlen wieder dem Niveau der Vorjahre an. Die Anzahl der Grossviehmärkte nahm im Berichtsjahr gegenüber 2020 um 87 auf 646 zu, die Anzahl Schafmärkte erhöhte sich um 47 auf 282.
Weiterführende Informationen zur Überwachung von öffentlichen Märkten sind auf der BLW-Website zu finden.
Organisation von Markentlastungsmassnahmen
Das Angebot an Schlachtkälbern überstieg im Frühjahr und Sommer 2021 die Nachfrage. Zur Stützung der Kälberpreise lagerten Fleischverarbeitungsbetriebe Kalbfleisch ein, welches im Herbst wieder in den Handel gelangte. Als Beitrag an die Lagerkosten und an den Wertverlust des Fleisches zahlte das BLW 2,9 Millionen Franken an die Fleischverarbeitungsbetriebe aus.
Proviande führt im Auftrag des BLW die Kontrollen in den Schlachtbetrieben zur Ermittlung des Schlachtgewichts durch. Die damit geschaffene Transparenz stärkt die Marktposition der Produzenten. Die gesetzliche Grundlage für diese Kontrollen ist die Verordnung des WBF über die Ermittlung des Schlachtgewichts (SR 916.341.1). Im Jahr 2021 wurden 433 Grundkontrollen durchgeführt; fünf davon erhielten die Note «nicht erfüllt». Diese fünf beanstandeten Betriebe erfüllten alle die anschliessende Nachkontrolle, weshalb das BLW im Berichtsjahr keine Verwaltungsmassnahmen nach Artikel 169 LwG einleiten musste.
Massnahmen auf dem Eiermarkt
Die Nachfrage nach Eiern unterliegt starken saisonalen Schwankungen. Besonders hoch ist sie vor Ostern, danach fällt sie stark ab. Um die Auswirkungen solcher Marktschwankungen zu mildern, stellte der Bund im Berichtsjahr 2 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung. Die Hersteller von Eiprodukten schlugen 27,8 Millionen inländische Konsumeier auf. Das dabei hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Im Berichtsjahr verbilligte der Handel 12,6 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.
Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle
Das BLW unterstützt gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle vom 25. Juni 2008 (SR 916.361) innovative Projekte zur Schafwollverwertung. Zusätzlich erhalten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Gesamthaft zahlte das BLW im Berichtsjahr für die Verwertung und für die Unterstützung der innovativen Projekte 0,7 Millionen Franken aus.
Entsorgungsbeiträge
Mit den Entsorgungsbeiträgen an Tierhaltende und Schlachtbetriebe schützt der Bund die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt. Die Beiträge sind auf die Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten vom 10. November 2004 (SR 916.407) gestützt. Im Berichtsjahr zahlte die Identitas AG im Auftrag des BLW 47,6 Millionen Franken aus.
Tierverkehrsdatenbank
Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) stellt die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Nutztieren sicher. Dadurch spielt sie eine wichtige Rolle für die Bekämpfung von Tierseuchen, die Lebensmittelsicherheit sowie für die Berechnung der Direktzahlungen. Seit Ende 2021 kann in der TVD die Nutzungsart von Schafen und Ziegen erfasst werden. Die Tierhaltenden werden so in Zukunft die direktzahlungsrelevanten Tierbestände für die beiden Gattungen einfacher bestimmen können. Zusätzlich wurde die auf TVD-Daten gestützte Tierstatistik weiterentwickelt. Die Konzeption und Planung der modulweisen Erneuerung der TVD über mehrere Jahre wurde gestartet.
Höchstbestände
Der Bundesrat legt, gestützt auf Artikel 46 LwG, Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht und -mast, Legehennenhaltung, Poulet-, Truten- und Kälbermast fest. Die Höchstbestandeslimiten schützten ursprünglich landwirtschaftliche Betriebe, welche die benötigten Futtermittel grösstenteils selber anbauen. Heute dienen sie zusätzlich der Raumplanung und dem Gewässerschutz. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird eine Abgabe erhoben.
Im Jahr 2021 hatten folgende Betriebe eine Bewilligung des BLW für einen höheren Tierbestand:
acht Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;
21 Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenpro-dukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Insgesamt wurden so rund 117 000 Tonnen Nebenprodukte veredelt;
ein Forschungsbetrieb des Bundes.
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